Videoüberwachung als zusätzlicher Schutz neben der Alarmanlage

Einbrüche in Häuser, Wohnungen und Firmengebäuden gehören zu den meisten delinquenten Akte, die verübt werden.

Eine Alarmanlage für seinen Eigentum ist eine bewährte Methode, um Einbrecher in die Flucht zu schlagen und sich somit in den eigenen vier Wänden sicher zu fühlen. Um die Sicherheitsbedingungen im eigenen Haus noch weiter zu erhöhen, kann man die bestehende Alarmanlage mit einer Videoüberwachung erweitern. Dies sorgt nicht nur für einen besseren Schutz vor Einbrechern, sondern bringt auch noch weitere Vorteile mit sich.

Videoüberwachung für das Eigenheim

Eine Videoüberwachung, die neben einer Alarmanlage auf einem Mini PC betrieben wird, ist ein zusätzlicher und gleichzeitig effizienter Schutz vor Einbrechern. Schon der Anblick oder das Bemerken einer Kamera kann einen Einbrecher daran hindern, einen Einbruchsversuch zu wagen, da die Täter nicht das Risiko eingehen möchten, von der Kamera gefilmt und womöglich erkannt zu werden.

Falls doch im Haus oder in der Wohnung ein Einbruch erfolgte und die Täterin beziehungsweise der Täter von der Videokamera aufgezeichnet wurde, so kann dies dazu führen, dass die Polizeiarbeit erleichtert und der Delinquent gefasst wird. Ein weiterer Vorteil der Überwachungskamera, vorwiegend bei modernen Systemen, ist der externe Zugriff auf die Software per Smartphone, Tablet oder PC.

So kann man von überall aus auf die Kamera zugreifen und auf dem Endgerät nachschauen, ob in den eigenen vier Wänden alles in Ordnung ist.

Videoüberwachung für die Firma

Viele Unternehmen wie HHL setzen als Schutz vor Einbrüchen auf einem Videoüberwachungssystem, bei denen die Überwachungskameras vorwiegend in Lager, Büros, Parkplätze oder, falls es sich um ein Handelsunternehmen handelt, im Eingangsbereich der Kasse installiert werden. Falls ein Einbrecher im Blickfeld der Kamera gerät, so können die Sicherheitskräfte rechtzeitig eingreifen und einen möglichen Schaden, der durch einen Einbruch erfolgen würde, abwenden.

Vor allem für Einzelhändler ist die Option des externen Kamerazugriffs attraktiv, da sie die Möglichkeit haben, jederzeit in Echtzeit einen Blick auf ihrem Laden zu werfen.

Datenschutz bei der Überwachung

Für das Betreiben einer Sicherheitskamera gelten folgende rechtliche Grundlagen:

  • Die Videoüberwachung darf nur im eigenen Grundstück erfolgen.
  • Das Videomaterial muss nach 24 Stunden gelöscht werden.
  • Den Personen darauf hinweisen, dass im Grundstück gefilmt wird.

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